Mediation bedeutet Vermittlung zwischen zwei oder mehreren Konfliktparteien, mit dem Ziel, gemeinsam nach kreativen Regelungen zu suchen, die für alle am Konflikt Beteiligten befriedigend und umsetzbar sind.
Wie hilft Mediation
Streit bindet Energien und Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld. Durch Mediation erreichen die Parteien in wenigen Sitzungen eine gemeinsam ausverhandelte Vereinbarung.
Die Kosten juristischer Wege sind - abhängig vom Streitwert - mitunter sehr hoch. Mediation ist kostengünstiger als langfristige Gerichtsverfahren.
Der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist ungewiss. In der Mediation erarbeiten Sie gemeinsam allseits tragfähige Lösungen.
Zivilrechtsmediation
Die Zivilrechtsmediation ist im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) BGBl. I Nr. 29/2003 geregelt.
Das Gesetz definiert Mediation als eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (MediatorIn) mit anerkannten Methoden der Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
Eingetragener Mediator
In Österreich ist für die Mediation in Zivilrechtsachen die Tätigkeit des Mediators im Bundesgesetz (ZivMediatG) gesetzlich geregelt.
Bei fachlicher Qualifikation können sich Mediatoren in die Liste der Mediatoren beim Justizministerium eintragen lassen.
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